Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadtbäckerei Scharold ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit den geltenden nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.baeckerei-scharold.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir setzen uns dafür ein, unsere Website so zu gestalten, dass sie für möglichst alle Besucherinnen und Besucher gut nutzbar ist – unabhängig von eventuellen Einschränkungen. Als Grundlage orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA.
Eine förmliche technische Prüfung der Website auf vollständige Barrierefreiheit hat bisher nicht stattgefunden. Diese Erklärung beruht daher auf einer Selbstbewertung durch die Stadtbäckerei Scharold und stellt kein Zertifikat einer vollständigen Konformität dar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach aktuellem Kenntnisstand können folgende Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein:
Einzelne Bilder ohne oder mit unvollständigem Alternativtext
Von Drittanbietern eingebundene Formulare (z. B. Kontakt- und Bewerbungsformular), deren Barrierefreiheit wir nicht vollständig beeinflussen können
Einzelne PDF- oder Bilddokumente (z. B. Speisekarten, Aushänge), die nicht in barrierefreier Form vorliegen
Wir arbeiten daran, diese Punkte sukzessive zu verbessern.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.07.2026 erstellt und zuletzt am 28.07.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Inhalte auf unserer Website auffallen, die aus Ihrer Sicht nicht barrierefrei zugänglich sind, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Wir bemühen uns, entsprechende Hinweise zeitnah zu prüfen und, wo möglich, umzusetzen.
Stadtbäckerei Scharold Winterbruckenweg 66 86316 Friedberg
Telefon: 0821 455 293 0 E-Mail: info@baeckerei-scharold.de
Hinweis zur rechtlichen Einordnung
Nach dem seit Juni 2025 geltenden Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind vor allem digitale Dienstleistungen mit Verbraucherbezug (z. B. Online-Shops) zur Barrierefreiheit verpflichtet. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von diesen Dienstleistungspflichten ausgenommen. Da die Stadtbäckerei Scharold aktuell keinen Online-Verkauf über die Website anbietet, dürfte diese gesetzliche Pflicht nach derzeitigem Stand nicht greifen – die vorliegende Erklärung erfolgt insofern freiwillig, im Sinne einer möglichst inklusiven Website.